Die staatliche Fischerprüfung in Bayern

Der Weg zur Fischerprüfung in Bayern

Wer in Bayern Angeln möchte braucht den Angelschein (= Fischereischein auf Lebenszeit). Von einigen Ausnahmen und Jungfischern abgesehen, ist dazu die staatliche Fischerprüfung in Bayern vorzuweisen.

Die  Voraussetzung für die Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung in Bayern ist der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs mit mindestens 30 Stunden Präsenz (der Theorieteil ist neuerdings auch als Online-Präsenzkurs möglich).

Im System registrierte Kandidaten  Registrierung für die Fischerprüfung), die einen Vorbereitungslehrgang in Bayern besucht haben, können sich zu der staatlichen Fischerprüfung anmelden. Diese wird mehrfach im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und kann bei nicht Bestehen beliebig oft wiederholt werden.

So kommen Sie zu Ihrem Fischereischein:

  1. Anmeldung zur Fischerprüfung
    Im staatlichen Portal www.fischerpruefung-online.bayern.de registrieren. 
    Entweder online oder mittels Formular.
    Ihre Teilnehmernummer ist notwendig, um Ihnen den Vorbereitungskurs vom Kursleiter bestätigen zu können.
  2. Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung
    Sie machen einen offiziellen Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung mit mindestens 30 Stunden – hier geht es zu unseren Vorbereitungskursen!
    Hier lernen sie in den Fachgebieten Allgemeine und Spezielle Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerökologie, Schutz/Pflege & Hege und Rechtskunde das notwendige Wissen und den Umgang mit Angelgerät und die richtige Behandlung von Fischen.
  3. Prüfung
    Nach erfolgter Freischaltung durch Ihren Kursleiter im Online-Portal, können Sie sich zur Prüfung anmelden.
    Sie suchen sich hier einen Termin und einen Prüfungsort aus.
    Die Prüfungsgebühr beträgt 50,- EUR;
    Achtung: Bei Stornierung wird sie nur bis 7 Tage vor der Prüfung erstattet!
    Nach erfolgreicher Anmeldung und Bezahlung erhalten Sie eine Ladung per Post zugestellt, falls sie sie nicht selbst ausgedruckt haben.
    Ablauf der Prüfung:
    1/4 Stunde vor Prüfungsbeginn erscheinen und bitte folgendes mitbringen:
    – Den amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein)
    – Bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
    – Das Ladungsschreiben mit Ihrem persönlichen Prüfungs-PIN

    Jegliche Form von Hilfsmaterialien sind verboten.

    Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet nicht mehr als die Hälfte der 12 Fragen und von den insgesamt 60 Fragen nicht mehr als 15 nicht oder nicht richtig beantwortet sind. Das Ergebnis Ihrer Prüfung wird unmittelbar nach Beendigung online angezeigt. Das Zeugnis wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zugeschickt. Eine schriftliche Nachricht über die nicht bestandene Prüfung gibt es nicht.

    Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden, Ihr Ausbildungsnachweis bleibt gültig.

  4. Fischereischein auf Lebenszeit (= Angelschein)
    Wir gratulieren!
    Mit dem Prüfungszeugnis und einem Passbild können Sie Ihren Fischereischein bei Ihrer Gemeindeverwaltung beantragen.