Angeln für Kinder und Jugendliche in Bayern

Wer darf in welchem Alter Angeln, was ist dabei zu beachten?

Wer darf denn nun in welchem Alter in Bayern angeln und welche Bedingungen sind dabei zu beachten?
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es keinen Sinn macht Kinder vom Angeln abzuhalten und es erst ab einem gewissen Alter überhaupt zu erlauben. Die gute Nachricht ist, dass es möglich ist als Kind oder Jugendlicher gesetzeskonform den Schuppenträgern nachzustellen. Die schlechte ist, dass dabei einiges zu beachten ist:

Prinzipiell gelten unterschiedliche Regeln für Kinder und Jugendliche in den Altersbereichen:

– bis 10 Jahre
– 10 bis 18 Jahre

Angeln bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres

Wer unter 10 Jahren ist kann keinen Fischereischein erhalten – zumindest in Bayern.

Er darf aber an die Fischerei „herangeführt“ werden, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer die volle Verantwortung über die Einhaltung aller Regeln übernimmt.

Dem Kind darf nichts überlassen werden, was seine Einsicht und Befähigung übersteigt.
Vor allem Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem Tierschutz (Umgang mit den Fischen, Abködern, Betäuben und Töten) muss die verantwortliche Person selbst ausführen.

Ein eigenes Fanggerät steht dem Kind nicht zu. Es darf sich nur am Fischfang beteiligen. 
Die verantwortliche Person muss jederzeit eingreifen können und behält so den Fischfang selbst in der Hand.

Angeln für Kinder und Jugendliche in Bayern

Angeln für Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren

Ab 10 Jahren kann auf der Gemeinde ein Jungfischerausweis beantragt werden. 

Dafür sind keine Qualifikationen nötig.
Der Ausweis gilt vom Tag der Ausstellung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (oder ab dem 14. Lebensjahr nach Ablegen der Fischerprüfung bis zu dem Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins auf Lebenszeit).

Inhaber von Jugendfischereischeinen dürfen nun selbst Angeln. Es muss jedoch eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein die Aufsicht übernehmen und ständig in der Nähe sein und bleiben.

Achtung!
Der große und entscheidende Unterschied ist aber nun, das die beaufsichtigende Person keinen Erlaubnisschein für das Gewässer benötigt (sie fischt ja nicht selbst!)! Es muss also nur ein Erlaubnisschein für Jugendliche gelöst werden, der in der Regel wesentlich günstiger und leichter zu erhalten ist.

Hallo nichtfischende Eltern! Hier ist die Chance Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn eine besondere Freude zu bereiten: machen Sie den Angelschein für ihren Sprössling oder am besten gleich zusammen und gehen Sie miteinander zum Fischen. Am besten Sie schauen sich gleich unser Kursprogramm an. Ein besonderes Schmankerl ist der 4 Tagekurs bei uns am See.

Ab 12 Jahre darf der Nachwuchs die Fischerprüfung machen

Nach dem 12. Geburtstag darf die Fischerprüfung abgelegt werden. Wie bei den Erwachsenen gelten dieselben Bedingungen: erst der obligatorische Vorbereitungskurs, dann die Online-Präsenzprüfung mit den 60 Fragen aus dem Fragenkatalog.

Bei Bestehen der Prüfung hat man dann ab 14 Jahren die Wahl, ob man weiterhin Jungfischer bleibt oder den Fischereischein auf Lebenszeit beantragt.
Mit letzterem darf man dann endlich alleine und ohne Aufsichtsperson Angeln.

Jungfischer am Hobby